Allgemeine Geschäftsbedingungen

Reiner Fucker – Medienhaus Süd


1. Geltungsbereich

Es gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen für mit uns eingegangene Vertragsverhältnisse.

Etwa bestehende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Bestellers gelten nur insoweit, als wir ihnen ausdrücklich schriftlich zugestimmt haben.


2. Angebot / Vertragsschluss

Die angebotenen Produkte und Leistungen stellen kein verbindliches Angebot dar. Sie stellen eine Aufforderung an den Besteller dar, uns ein verbindliches Angebot durch

Abgabe der Bestellung zu unterbreiten. Ein Vertrag zwischen uns und dem Besteller kommt erst dann zu Stande, wenn die Bestellung durch ausdrückliche Erklärung in Textform

von uns angenommen wird. Nach Vertragsschluss können Vertragsbestandteile (z.B. Bestelldaten, Mengen) nur entgeltlich nach Zustimmung durch uns geändert werden.


3. Preis

Es gelten die der jeweiligen Bestellung zu Grunde liegenden Preise zuzüglich etwaiger Versendungskosten. Werden Vertragsbestandteile in Absprache mit uns geändert (vgl. Ziffer

2), unterbreiten wir hierfür ein neues Preisangebot. Drucktechnische Korrekturen sind vom Auftragsumfang und damit vom Preis nicht umfasst und müssen daher gesondert bestellt

und vergütet werden.


4. Versendung

Ist der Besteller Unternehmer, so geht die Gefahr des zufälligen Untergangs sowie einer zufälligen Verschlechterung der Waren auf den Besteller über, sobald wir die Sache dem beauftragten Speditionsunternehmen übergeben haben.

In jedem Fall trägt der Besteller die Kosten der Versendung ab unserem Sitz.


5. Daten / Prüfung

Von uns angenommen Aufträge werden auf Grundlage der vom Besteller bereitgestellten Daten ausgeführt. Diese Daten sind nach unseren Vorgaben bereitzustellen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, diese Daten vor Bereitstellung sorgfältig auf Fehler zu prüfen. Wir sind nur dann zu einer Überprüfung der Daten verpflichtet, wenn das gesondert beauftragt wurde. Eine darüber hinausgehende Überprüfung erfolgt in keinem Fall. Sind die Daten drucktechnisch nicht geeignet, dann ist der Auftraggeber verpflichtet, diese Daten nach unseren Vorgaben zu korrigieren.

Müssen Daten aufgrund von Nichtbeachtung unserer Vorgaben von uns konvertiert werden, kann es zu erheblichen Abweichungen kommen. Eine Haftung von uns ist in diesem Fall ausgeschlossen.

Der Auftraggeber verpflichtet sich darüber hinaus, vor der Datenübertragung sicherzustellen, dass die gelieferten Daten nach dem neusten technischen Stand auf das Vorhandensein von Computerviren überprüft sind. Im Falle eines Verstoßes dagegen haftet der Besteller für etwa entstehende Schäden. Die Daten werden nach Auftragsausführung und Abnahme der Bestellung von uns vernichtet, eine Archivierung erfolgt nicht.


6. Urheberrechte, Wettbewerbsverstöße, Eigentumsrechte

Der Auftraggeber haftet vollumfänglich, wenn durch die Ausführung seines Auftrages Rechte Dritter, insbesondere Urheberrechte verletzt werden. Das Gleiche gilt für Wettbewerbsverstöße, sofern diese auf den bereitgestellten Daten beruhen. Urheber- und Nutzungsrechte an der Vertragsware bleiben Eigentum unseres Hauses.

Von uns für die Durchführung des Auftrages hergestellte Filme, Klischees, Druckplatten, elektronische Datensätze, Stanzformen und andere Werkzeuge bleiben selbst im Fall gesonderter Berechnung in unserem Eigentum und sind vom Lieferumfang nicht erfasst.


7. Zahlung

Ist Vorkasse vereinbart, hat die Zahlung sofort nach Erhalt der Auftragsbestätigung zu erfolgen. Wir sind berechtigt, erst nach Eingang der Zahlung mit der Ausführung der Leistung zu beginnen. Der Kaufpreis ist im vollen Umfang nach Rechnungsstellung bei Lieferung, Teillieferung oder Lieferbereitschaft (Holschuld) zur Zahlung fällig.

Bei außergewöhnlichen Vorleistungen kann eine angemessene Vorauszahlung verlangt werden.

Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen in Höhe von 8 % über dem Basiszinssatz zu zahlen. Die Geltendmachung weiteren Verzugsschadens wird hierdurch nicht ausgeschlossen.

Zahlt der Auftraggeber innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungserhalt und Lieferung der Ware den Preis einschließlich Nebenkosten nicht, kommt er auch ohne Mahnung in Verzug.


8. Gewährleistung / Haftung / Beschaffenheitsvereinbarung

Technisch bedingt ist es nicht möglich, Vorgaben in Farbe und Maßen in der gesamten Druckauflage umzusetzen. Geringfügige Abweichungen in der Farbgebung und in der Motivdarstellung stellen daher keinen Mangel dar und berechtigen nicht zur Geltendmachung von Gewährleistungsrechten. Als geringfügig gelten Toleranzen bis zu 10 %.

Handelt es sich bei dem Besteller um einen Verbraucher, bestimmt sich die Gewährleistung nach den gesetzlichen Vorschriften.

Offensichtliche Mängel sind schriftlich innerhalb einer Woche nach Empfang der Ware anzuzeigen, versteckte Mängel innerhalb einer Frist von einer Woche nach Entdeckung, andernfalls ist die Geltendmachung einer Gewährleistung ausgeschlossen.

Treten an von uns gelieferten Waren oder Leistungen innerhalb der Gewährleistungsfrist Mängel auf, so sind wir nach unserer Wahl berechtigt, durch Nachbesserung oder Neulieferung nachzuerfüllen.

Erst nach einem zweimaligen Fehlschlagen der Nacherfüllung ist der Besteller berechtigt, Herabsetzung der Vergütung (Minderung) zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten.

Handelt es sich beim Besteller um einen Unternehmer, so ist er verpflichtet, die Lieferung unmittelbar nach Zugang auf Mängel zu untersuchen und im Falle der Entdeckung eines solchen Mangels diesen uns unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Andernfalls gilt die Ware als genehmigt. Zeigt sich später ein Mangel, der bei der Untersuchung nicht erkennbar war oder gewesen wäre, so muss die Anzeige unverzüglich nach der Entdeckung gemacht werden, anderenfalls gilt die Ware auch in Ansehung dieses Mangels als genehmigt.


Der Auftragnehmer haftet für schuldhafte Verletzung des Körpers, bei arglistig verschwiegenen Mängeln und übernommener Garantie für die Beschaffenheit der Ware, bei vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte sonstige Schäden, bei leicht schuldhaften Verletzung von Vertragspflichten, auch wenn die Pflichtverletzung auf schuldhaftem Verhalten eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungshilfen beruht.

Im Übrigen ist die Haftung des Auftragnehmers ausgeschlossen.


Es gilt als ausdrücklich vereinbart, dass wir berechtigt sind, bei der Vertragsware Abweichungen in Farbe, Maße und Materialien vorzunehmen, soweit diese nicht den technischen Vertragszweck der Ware verhindern.

Solche Abweichungen in Farben sowie Maße und Materialien gelten nicht als Mängel der Ware im Rechtssinne.

Unsere Ware gilt als mangelfrei soweit sie die vereinbarte Beschaffenheit ausweist und/oder für den vereinbarten Verwendungszweck geeignet ist.


9. Lieferung

Ist die Nichteinhaltung einer Liefervereinbarung auf höhere Gewalt, z. B. Mobilmachung, Krieg, Aufruhr oder auf ähnliche Ereignisse, wie etwa Streik oder Aussperrung, zurückzuführen, verlängern sich die Lieferfristen angemessen. Dauert die Lieferverzögerung länger als 2 Monate an, so ist der Besteller berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

Wir sind berechtigt eine Mehr- oder Minderlieferung von bis zu 10 % vorzunehmen.


10. Entsorgung

Für die ordnungsgemäße Entsorgung der Verpackung ist ausschließlich der Kunde verantwortlich.


11. Eigentumsvorbehalt

Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller zum Rechnungsdatum bestehenden Forderungen ausschließlich unser Eigentum.

Der Auftraggeber ist zur Weiterveräußerung, Einbau, Vermischung oder zur Verwendung der Vorbehaltsware nur im ordnungsgemäßen Geschäftsgang berechtigt.

Wird die Ware zu einer neuen beweglichen Ware verarbeitet, tritt der Auftraggeber seine Forderungen aus der Weiterveräußerung hiermit an den Auftragnehmer ab.

Der Auftragnehmer tritt die Abtretung hiermit an. Spätestens im Falle des Verzugs ist der Auftraggeber verpflichtet, den Schuldner der abgetretenen Forderung zu nennen. 

Übersteigt der Wert der für den Auftragnehmer eingeräumten Sicherheiten dessen Forderung um als 20 Prozent, so sind wir zur Rückübertragung oder Freigabe nach unserer Wahl verpflichtet.


12. Schlussbestimmungen / Gerichtsstand / Wirksamkeit

Handelt es sich beim Besteller um einen Unternehmer, ist Erfüllungsort unser Sitz.

Nebenabreden zum Vertrag bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit der Bestätigung in Textform

Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebender Streitigkeiten ist das für unseren Sitz örtlich zuständige Gericht, sofern der Besteller Kaufmann ist.

Sollten einzelne oder mehrere Bestimmungen unwirksam sein wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.


Gunzenhausen, Juni 2009